Elektroaltgeräteentsorgung - Verbraucherinformation

Elektro-Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Die Verwertung von Elektro-Altgeräten schont wertvolle Rohstoffe. Nach dem Elektrogesetz müssen seit 2006 alle Elektro-Altgeräte, die mit einem Kabel oder mit Batterien (Akkus) betrieben werden, einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen Sammelstellen kostenfrei. Die Adressen und Öffnungszeiten der kommunalen Sammelstellen erfahren Sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde. Diese Regelung gilt für alle Elektro- & Elektronikgeräte von der Waschmaschine, dem Kühlschrank über den Fernseher oder Staubsauger bis hin zum PC, Rasierapparat oder MP3-Player. Hinzu kommen Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen. Aus diesem Grund werden seit dem 24.03.2006 alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, mit dieser „durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern“ gekennzeichnet. Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Elektro- & Elektronikgeräte können gefährliche Stoffe enthalten und dadurch die menschliche Gesundheit & die Umwelt gefährden. Daher ist eine fachgerechte Entsorgung unbedingt erforderlich.